Unsere Lösungen im Überblick

Der Transformationsfonds im Überblick

Der vom Bundesministerium für Gesundheit beschlossene Transformationsfonds markiert einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung und Neuausrichtung der stationären Versorgung in Deutschland. Mit insgesamt 50 Milliarden Euro bis 2035 sollen gezielt Maßnahmen gefördert werden, die zu einer qualitativ hochwertigen, digital vernetzten und strukturell zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft beitragen.

 

GE HealthCare ist Ihr Partner für diese Transformation.
Ob Notfallversorgung, Digitalisierung oder  intelligente Infrastruktur – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und fundierte Beratung, um die Anforderungen des Transformationsfonds optimal zu erfüllen.

 

Erfahren Sie auf dieser Seite, wie GE HealthCare Sie konkret bei Ihren Projekten unterstützen kann.

Bitte beachten Sie, dass die Fördertatbestände sinngemäß zusammengefasst wurden. Den vollständigen Wortlaut sowie Details finden Sie auf dieser Webseite.

Finden Sie hier die Anteile und Beträge zur Förderung von Vorhaben der Länder  aus Mitteln des Transformationsfonds im Jahr 2026.

 

Haben Sie eine konkrete Frage oder möchten ein Projekt mit uns besprechen? Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

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Werden auch Medizintechnik-Investitionsgüter finanziert?

Ja. In §3 des KHTFV ist die Medizintechnik explizit benannt: „Förderfähig sind auch Kosten für die sachgerechte Ausstattung, Einrichtung, Medizin-Technik (…)“

 

Das bedeutet: Über den Transformationsfonds kann auch in moderne Medizintechnik investiert werden!

 

MedTech ist Teil der Lösung: zur Verbesserung der Patient:innen-Versorgung, zur Optimierung der Prozess und Abläufe, zur Entlastung des Medizinischen Personals. #NurMitMedTech

 

Weiterführende Informationen: 
Informationsseite des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) 

Zum One-Pager des BVMed

In a nutshell

Zeitlicher Rahmen

GE HealthCare’s Beitrag zur Transformation

Fördertatbestand 1

Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten.

Ziel der Förderung ist die Bündelung stationärer Versorgungskapazitäten an mehreren Standorten, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und Ressourcen effizienter zu nutzen. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die eine zentralisierte Leistungsstruktur schaffen und damit die gesetzlichen Anforderungen gemäß §135e und §135f SGB V in Bezug auf Qualitätsstandards und Mindestvorhaltezahlen erfüllen.

Die Zusammenführung medizinischer Leistungen kann sowohl innerhalb eines Krankenhausträgers als auch trägerübergreifend erfolgen. Entscheidend ist, dass die Maßnahme eine substanzielle strukturelle Veränderung bewirkt und einen nachweisbaren Mehrwert für die Versorgung generiert.

Förderfähige Kosten

  • Bauliche Maßnahmen zur strukturellen Neuausrichtung, Erweiterung oder Zusammenlegung von Klinikstandorten
  • Beschaffung oder technische Aufrüstung medizinischer Großgeräte zur Unterstützung gebündelter Leistungsbereiche
  • Investitionen in digitale Infrastruktur zur Gewährleistung systemübergreifender Interoperabilität
  • Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit und zur Sicherstellung der Integrität sensibler Gesundheitsdaten

Lösungen von GE HealtCare

Fördertatbestand 2

Umstrukturierung zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen

Ziel dieses Fördertatbestands ist die Umgestaltung bestehender Krankenhausstandorte in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Diese sollen ambulante und stationäre Leistungen bedarfsgerecht kombinieren, um eine wohnortnahe, integrierte Versorgung zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage bildet § 6c KHG, der die Voraussetzungen für diese innovative Versorgungsform festlegt.

Die Förderung zielt insbesondere auf die Umstrukturierung zu „Level 1i“-Standorten ab, die primär ambulante Leistungen anbieten, aber auch stationäre Versorgung mit geringem medizinischem Risiko erbringen können.

Förderfähige Kosten

  • Umbauarbeiten zur Verknüpfung ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen
  • IT-Lösungen für durchgängige Prozesse und Dokumentation über Sektoren hinweg
  • Investitionen in Barrierefreiheit, Sicherheit und moderne medizinisch-technische Ausstattung

Lösungen von GE HealtCare

Fördertatbestand 3

Aufbau telemedizinischer Netzwerkstrukturen 

Gefördert wird der Aufbau sicherer, interoperabler telemedizinischer Netzwerke zwischen Krankenhäusern, auch mit Blick auf innovative Anwendungen wie robotergestützte Telemedizin. Ziel ist die Stärkung digitaler Kommunikation, Zusammenarbeit und Kompetenzvernetzung über Standorte hinweg.

Die Förderung unterstützt Projekte, die über Standardansätze hinausgehen und strukturell die Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Qualität der medizinischen Versorgung nachhaltig verbessern.

Förderfähige Kosten

  • Entwicklung und Beschaffung interoperabler IT- und Kommunikationslösungen
  • Bauliche Maßnahmen zur Integration digitaler Technologien
  • Kosten für Personal und Schulungen im Zusammenhang mit der Umsetzung

Lösungen von GE HealtCare

Fördertatbestand 4

Zentrenbildung für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen

Ziel ist die Etablierung hochspezialisierter medizinischer Zentren für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit seltenen, komplexen oder schweren Erkrankungen. Im Mittelpunkt stehen Versorgungsstrukturen, die von Hochschulkliniken und anderen Krankenhäusern gemeinsam getragen werden und durch die Bündelung von Fachwissen, Infrastruktur und Personal eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten.

Förderfähige Kosten

  • Umbauten für spezialisierte Bereiche wie Funktionsdiagnostik oder Intensivmedizin
  • Investitionen in medizintechnische Geräte, Diagnose- und Therapieeinheiten
  • Kosten für die Stilllegung und den Rückbau nicht mehr genutzter Strukturen

Lösungen von GE HealtCare

Fördertatbestand 5

Regionale Krankenhausverbünde zur Reduktion von Doppelstrukturen

Dieser Fördertatbestand unterstützt die Bildung regionaler Krankenhausverbünde, die gemeinsam Leistungen einer oder mehrerer Leistungsgruppen anbieten. Ziel ist die Reduzierung von Doppelstrukturen, die effiziente Nutzung gemeinsamer Ressourcen und eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Versorgung auf regionaler Ebene.

Förderfähige Kosten

  • Bauliche Maßnahmen zur Neuorganisation der Standorte
  • Investitionen in gemeinsam genutzte medizinische Ausstattung und Infrastruktur
  • Kosten für IT-Vernetzung, Personalumstrukturierung und Zusammenlegung der Verwaltung

Lösungen von GE HealtCare

Fördertatbestand 6

Aufbau integrierter Notfallstrukturen

Gefördert werden Maßnahmen, die die Notfallversorgung strukturell stärken – darunter der Aufbau zentraler Notaufnahmen, eine optimierte Patientensteuerung sowie eine verbesserte Koordination an den Schnittstellen. Ziel ist eine abgestimmte und qualitätsgesicherte Versorgung im Notfall.

Förderfähige Kosten

  • Bauliche Erweiterung und Modernisierung zentraler Notaufnahmen, Rettungswege und Aufnahmebereiche
  • Ausstattung und technische Aufrüstung von Notfallarbeitsplätzen
  • Implementierung digitaler Systeme zur Steuerung und Kommunikation für eine effiziente Koordination im Akutfall

Lösungen von GE HealtCare

Fördertatbestand 7

Dauerhafte Schließung von Krankenhäusern oder Teilbereichen

Ziel ist ein geordneter Abbau überhöhter stationärer Kapazitäten – unter Wahrung der regionalen Versorgungssicherheit. Gefördert werden Einrichtungen oder Teilbereiche, die dauerhaft geschlossen werden und nicht durch neue stationäre Angebote ersetzt sind.

Förderfähige Kosten

  • Rückbau-, Abriss- und Sicherungsmaßnahmen
  • Personalmaßnahmen im Rahmen von Sozialplänen
  • Kosten für Vertragsauflösungen und Folgekosten durch die Schließung

Lösungen von GE HealtCare

Für diesen Fördertatbestand bietet GE HealthCare keine passende Lösung. 

Fördertatbestand 8

Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten in Pflegeberufen

Dieser Tatbestand unterstützt den Ausbau der Ausbildungskapazitäten für Pflegefachpersonen, Pflegehilfskräfte und Assistenzberufe. Ziel ist es, die Pflegeausbildung nachhaltig zu stärken – insbesondere durch die Schaffung zusätzlicher staatlich anerkannter Ausbildungsstätten in Verbindung mit Strukturmaßnahmen nach Tatbestand 1 oder 5.

Förderfähige Kosten

  • Bau und Ausstattung neuer Schulungsräume
  • Lehrmaterialien, Medientechnik und technische Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Gewinnung und Qualifizierung von Ausbildungspersonal

Lösungen von GE HealtCare

Ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem mit GE HealthCare

Es ist wichtig, dass die beantragten Maßnahmen eine signifikante strukturelle Veränderung mit nachweisbarem Mehrwert für die Versorgung bewirken. Die Umsetzung des Vorhabens darf nicht vor dem 1. Juli 2025 beginnen, die Planungen können jedoch bereits vorher starten. 

 

Der Transformationsfonds schafft die finanzielle Grundlage für nachhaltige Krankenhausreformen. GE HealthCare ergänzt diese durch innovative Technologien und Expertise, um die Qualität der Versorgung zu steigern, Digitalisierung voranzutreiben und sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu fördern. Gemeinsam gestalten wir ein Gesundheitssystem, das auf Präzision, Effizienz und patientenzentrierte Versorgung setzt.

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Wir freuen uns, mit ihnen zu planen und die Zukunft des Gesundheitswesens zu gestalten. 

 

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